50 % erst nach Abnahme: So funktioniert unsere Zahlungsregel
Warum Sie bei NORLENN die zweite Hälfte erst zahlen, wenn Sie das Ergebnis abgenommen haben – mit Rechenbeispielen für Projekte und Monatspakete.

Viele Unternehmen haben es schon erlebt: Das Projekt ist bezahlt, aber das Ergebnis ist noch nicht fertig. Wir halten das für den falschen Anreiz. Deshalb gilt bei uns für alle kostenpflichtigen Leistungen eine einfache Regel.
Die Regel
50 % des vereinbarten Honorars vor Beginn. Die restlichen 50 % nach Fertigstellung und dokumentierter Abnahme.
Das gilt für Websites und Shops genauso wie für Apps, Unternehmenssoftware, Automatisierungen und Telefonassistenten – und auch für Planungsleistungen wie Audits oder Produktplanungen.
Was „Abnahme“ bei uns bedeutet
Abnahme ist kein Bauchgefühl. Vor dem Start legen wir gemeinsam fest, was das Ergebnis leisten muss. Vor der Übergabe prüfen wir genau diese Punkte – die wichtigsten Abläufe, Inhalte und die Betriebsbereitschaft. Erfüllt das Ergebnis die vereinbarten Kriterien, nehmen Sie es ab. Erst dann wird die zweite Hälfte fällig.
Drei Rechenbeispiele
Website Launch für 5.900 € netto: 2.950 € vor Beginn, 2.950 € nach Fertigstellung und Abnahme.
Betreuung für 390 € netto pro Monat: 195 € vor Beginn des Monats, 195 € nach der vereinbarten Monatsleistung – mit einem kurzen Leistungsbericht.
Produktplanung für 2.400 € netto: 1.200 € vor Beginn, 1.200 € nach Übergabe und Abnahme der Planung.
Der genaue Leistungsumfang und die Zahlungsbedingungen stehen immer im Angebot – schriftlich, bevor die Arbeit beginnt.
Was nicht darunter fällt
Kosten externer Anbieter – zum Beispiel für Hosting, Domain, Lizenzen oder Store-Konten – bezahlen Sie möglichst direkt beim jeweiligen Anbieter. Dort gelten dessen Preise und Fälligkeiten. So bleiben diese Kosten sichtbar und landen nicht versteckt in unserer Rechnung.
Zusätzliche Wünsche während des Projekts werden vorher schriftlich mit Umfang und Preis festgehalten – und folgen danach derselben Regel: 50 % vor dem Start, 50 % nach der Zusatzleistung.
Warum wir das so machen
Die Regel schützt beide Seiten. Sie gehen kein Risiko ein, für etwas zu bezahlen, das nicht geliefert wurde. Und wir arbeiten mit einer klaren Vereinbarung, was am Ende stehen soll. Das führt zu besseren Projekten – und zu weniger Missverständnissen.
Wann die Anzahlung fällig wird
Die Arbeit beginnt, wenn die Anzahlung tatsächlich eingegangen ist. Ein kostenloses Projektgespräch und die reine Angebotserstellung lösen dagegen keine Rechnung aus – Sie zahlen erst, wenn Sie sich für ein konkretes Angebot entschieden haben.
Gilt das auch für Planung und Audits?
Ja. Audits, Workshops, Design und Produktplanungen folgen ebenfalls der 50/50-Regel – ohne abweichende vollständige Vorauszahlung. Wenn Sie Planung und Umsetzung getrennt beauftragen, wird jede Leistung für sich nach dieser Regel behandelt.
Zwischenfreigaben ändern nichts am Zahlungsplan
Während eines Projekts geben Sie Zwischenstände frei – etwa das Design. Diese Freigaben verändern den Zahlungsplan nicht. Und wenn der Livegang oder eine konkrete Übergabe zur vereinbarten Leistung gehört, wird sie nicht nachträglich als „nicht geschuldet“ ausgeklammert.
Und bei Monatspaketen?
Bei monatlicher Betreuung oder reservierter Entwicklungskapazität gilt dasselbe Prinzip pro Monat: 50 % vor Beginn des Abrechnungsmonats, 50 % nach der vereinbarten Monatsleistung mit Leistungsbericht. Für reine Dienste verlangen wir keine künstliche Abnahme.
Mängel sind kein neuer Auftrag
Was wir schulden, liefern wir auch. Eine geschuldete Mängelbeseitigung verkaufen wir Ihnen nicht als neuen Auftrag.
Fragen zur Zusammenarbeit? Sprechen Sie uns an.







