Allgemeine Geschäftsbedingungen
Entwurf, Stand: 5. Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Alisher Kholov, Geschäftsbezeichnung NORLENN, Wallstr. 80, 45770 Marl („NORLENN“), und ihren Auftraggebern („Kunde“) über Leistungen in den Bereichen Websites und Shops, Apps und Software, Automatisierung, KI und Telefonassistenten sowie Betreuung, SEO und Weiterentwicklung.
(2) NORLENN schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden nicht geschlossen.
(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn NORLENN ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in ihrer Kenntnis Leistungen erbringt.
(4) Das Angebot mit seiner Leistungsbeschreibung und sonstige im Einzelfall getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Bedingungen (§ 305b BGB). Für den Umgang mit personenbezogenen Daten im Auftrag geht ein Auftragsverarbeitungsvertrag diesen Bedingungen vor.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angaben auf der Website, in Preislisten und „ab“-Preise dienen der Orientierung und sind kein verbindliches Angebot.
(2) Grundlage jedes Auftrags ist ein Angebot von NORLENN in Textform. Es beschreibt Ergebnis, Leistungsumfang, Ausschlüsse, Mitwirkung des Kunden, Preis und Zahlungsplan und gilt bis zu dem darin genannten Datum.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb dieser Frist in Textform annimmt oder NORLENN den Auftrag in Textform bestätigt.
(4) Das kostenlose Projektgespräch und die Erstellung eines Angebots sind unverbindlich und unentgeltlich.
§ 3 Art der Leistungen
(1) Schuldet NORLENN ein bestimmtes Ergebnis, etwa eine Website, einen Shop, eine App, eine Software, eine Automatisierung oder einen eingerichteten Assistenten, gilt Werkvertragsrecht (§§ 631 ff. BGB). Bei Audits, Workshops, Konzepten und Gestaltungsleistungen bestimmt das Angebot, welche Ergebnisse geschuldet sind.
(2) Laufende Leistungen wie Betreuung, SEO und reservierte Entwicklungskapazität sind Dienstleistungen (§§ 611 ff. BGB). Geschuldet ist die vereinbarte Tätigkeit im vereinbarten Umfang, nicht ein bestimmter Erfolg wie Suchplatzierungen, Besucherzahlen oder Umsätze.
(3) NORLENN erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Datenschutzberatung. Rechtstexte und Pflichtangaben für die Angebote des Kunden, etwa Impressum, Datenschutzhinweise oder eigene Geschäftsbedingungen, stellt der Kunde bereit; NORLENN setzt sie technisch um.
(4) NORLENN darf geeignete Hilfsmittel einschließlich KI-Werkzeugen einsetzen und prüft deren Ergebnisse. Daten und Geschäftsgeheimnisse des Kunden werden dabei nur mit geeigneter vertraglicher Grundlage verarbeitet.
§ 4 Mitwirkung des Kunden
(1) Der Kunde benennt eine Ansprechperson, die Entscheidungen treffen oder kurzfristig herbeiführen kann.
(2) Der Kunde stellt die im Angebot genannten Inhalte, Daten, Zugänge, Freigaben und Rückmeldungen rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form bereit.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass er an allen bereitgestellten Inhalten die erforderlichen Rechte besitzt und ihre vereinbarte Verwendung keine Rechte Dritter verletzt. Er stellt NORLENN von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer von ihm zu vertretenden Verletzung dieser Pflicht beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
(4) Unterbleibt eine Mitwirkung oder verzögert sie sich, verschieben sich vereinbarte Termine angemessen. Entsteht dadurch Mehraufwand, kann NORLENN ihn nach vorheriger Ankündigung zu den im Angebot vereinbarten Sätzen berechnen. Die Rechte aus §§ 642, 643 BGB bleiben unberührt.
§ 5 Korrekturrunden und Änderungen
(1) Bei Website- und Gestaltungsleistungen sind zwei gebündelte Design-Korrekturrunden enthalten, soweit das Angebot nichts anderes bestimmt. Eine Korrekturrunde ist eine gesammelte Rückmeldung zu einem vorgelegten Zwischenstand innerhalb des vereinbarten Umfangs.
(2) Weitere Seiten, neue Funktionen oder geänderte Ziele sind Änderungen des Auftrags. NORLENN beschreibt sie mit Aufwand, Preis und Auswirkung auf Termine in Textform; umgesetzt werden sie erst nach Freigabe durch den Kunden.
(3) Die Beseitigung von Mängeln der vereinbarten Leistung ist keine Änderung und wird nicht gesondert berechnet.
§ 6 Vergütung und Zahlung
(1) Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Alle Preise sind Nettopreise; Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet, soweit sie anfällt.
(2) Bei Werkleistungen werden 50 % der vereinbarten Vergütung vor Beginn und 50 % nach Fertigstellung und Abnahme fällig. Sieht das Angebot bei größeren Projekten einen Zahlungsplan nach Meilensteinen vor, gilt dieser.
(3) Bei monatlichen Leistungen werden je Abrechnungsmonat 50 % vor Monatsbeginn und 50 % nach Erbringung der vereinbarten Monatsleistung mit Leistungsbericht fällig.
(4) Für Zusatzaufträge gelten Absatz 2 und 3 entsprechend.
(5) NORLENN beginnt mit der Leistung, sobald die Anzahlung eingegangen ist und die zum Start vereinbarte Mitwirkung vorliegt.
(6) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar.
(7) Kosten von Drittanbietern, etwa für Domain, Hosting, Softwarelizenzen, KI-Nutzung, Telefonie und App-Stores, trägt der Kunde. Er schließt diese Verträge möglichst im eigenen Namen und zahlt direkt an den Anbieter. Kauft NORLENN ausnahmsweise selbst ein, werden Kostenrahmen und Weiterberechnung vorher in Textform vereinbart.
(8) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Das gilt nicht für Gegenansprüche aus demselben Vertrag, insbesondere wegen Mängeln.
§ 7 Termine
(1) Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart sind.
(2) Verzögerungen durch Umstände, die NORLENN nicht zu vertreten hat, etwa Störungen bei Drittanbietern, Prüfungen durch App-Stores oder höhere Gewalt, verlängern Fristen um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit.
§ 8 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung stellt NORLENN das Werk zur Prüfung bereit, in der Regel in einer Testumgebung, und fordert den Kunden zur Abnahme auf. Maßstab sind die im Angebot vereinbarten Abnahmekriterien.
(2) Der Kunde prüft das Werk innerhalb der mit der Aufforderung gesetzten angemessenen Frist von mindestens 14 Tagen und erklärt die Abnahme oder benennt die festgestellten Mängel.
(3) Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Solche Mängel werden im Abnahmeprotokoll festgehalten und behoben.
(4) Das Werk gilt als abgenommen, wenn der Kunde die Abnahme nicht innerhalb der Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert (§ 640 Abs. 2 BGB).
(5) Gehören Veröffentlichung, Einreichung in App-Stores oder eine Datenübernahme zur vereinbarten Leistung, ist das Werk erst danach fertiggestellt. Über die Aufnahme in App-Stores entscheiden deren Betreiber; NORLENN schuldet die vereinbarte Einreichung und die Behebung von Beanstandungen, soweit sie die eigene Leistung betreffen.
(6) Teilabnahmen finden nur für Teile statt, die im Angebot als in sich abgeschlossen bezeichnet sind.
§ 9 Mängel
(1) Bei Werkleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte mit den folgenden Maßgaben.
(2) Der Kunde meldet Mängel in Textform und beschreibt sie so genau wie möglich, etwa mit den Schritten, die zum Fehler führen, und einem Bildschirmfoto.
(3) Mängelansprüche verjähren zwölf Monate nach der Abnahme. Das gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistig verschwiegenen Mängeln, übernommenen Garantien, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
(4) Mängelrechte bestehen nicht, soweit ein Fehler allein darauf beruht, dass der Kunde oder Dritte die Leistung nach der Abnahme ohne Zustimmung von NORLENN verändert haben oder dass Drittanbieter ihre Dienste nach der Abnahme geändert haben.
(5) Bei Dienstleistungen holt NORLENN eine nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachte Monatsleistung nach Absprache nach oder berechnet sie nicht.
§ 10 Haftung
(1) NORLENN haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet NORLENN nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(4) Gehört die Datensicherung nicht zu den Leistungen von NORLENN, ist die Haftung für den Verlust von Daten auf den Aufwand beschränkt, der bei regelmäßiger, dem Risiko angemessener Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung angefallen wäre.
(5) Diese Regeln gelten auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen.
§ 11 Nutzungsrechte
(1) An den individuell für den Kunden erstellten Arbeitsergebnissen, etwa Gestaltung, Quellcode, Texte und Konfigurationen, räumt NORLENN dem Kunden das ausschließliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, sie auf alle bekannten Nutzungsarten zu nutzen, zu bearbeiten und Dritten zu überlassen, soweit das Angebot nichts anderes bestimmt.
(2) An vorbestehenden Bausteinen von NORLENN, etwa Vorlagen, Komponenten und Werkzeugen, erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich unbeschränktes und mit dem Arbeitsergebnis übertragbares Recht zur Nutzung im Rahmen des Projekts. NORLENN darf diese Bausteine sowie allgemeines Wissen und Erfahrungen weiter verwenden.
(3) Für Bestandteile Dritter, etwa Open-Source-Software, Schriften, Bilder und Plattformen, gelten deren Lizenzbedingungen. NORLENN führt sie im Übergabepaket auf.
(4) Die Rechte gehen mit vollständiger Zahlung der jeweiligen Vergütung über. Bis dahin darf der Kunde die Ergebnisse prüfen und nach einer vereinbarten Veröffentlichung nutzen. NORLENN sperrt keine Zugänge, Domains oder Daten des Kunden, um Zahlungen durchzusetzen.
(5) NORLENN nennt den Kunden oder zeigt Arbeitsergebnisse als Referenz nur mit vorheriger Zustimmung des Kunden in Textform.
§ 12 Konten, Daten und Übergabe
(1) Konten für Domain, Hosting, Cloud, Shop, App-Stores sowie Werbe- und KI-Dienste werden möglichst im Namen des Kunden geführt. NORLENN erhält nur die erforderlichen Zugriffsrechte.
(2) Mit Abschluss erhält der Kunde das im Angebot vereinbarte Übergabepaket, etwa Zugänge, Quellcode oder Plattformprojekt, Dokumentation und Testnachweis.
(3) Bei Vertragsende unterstützt NORLENN den Wechsel zu einem anderen Dienstleister. Eine bereits geschuldete Übergabe wird nicht erneut berechnet; darüber hinausgehender Aufwand wird vorher vereinbart.
§ 13 Drittanbieter, KI und Telefonassistenten
(1) Viele Leistungen nutzen Dienste Dritter. Für deren Verfügbarkeit, Preise und Bedingungen ist NORLENN nicht verantwortlich, soweit sie nicht als eigene Leistung geschuldet sind. Ändert ein Anbieter Preise, Schnittstellen oder Bedingungen, informiert NORLENN den Kunden. Notwendige Anpassungen werden nach Vereinbarung umgesetzt, soweit sie nicht bereits zur vereinbarten Leistung gehören.
(2) KI-gestützte Funktionen wie Telefon-, Chat- und Wissensassistenten können unvollständige oder unzutreffende Antworten geben. NORLENN richtet sie nach den vereinbarten Regeln und Inhalten ein und testet sie vor der Freigabe. Der Kunde prüft die Inhalte, auf die der Assistent zugreift, und hält sie aktuell.
(3) Verbrauchsabhängige Kosten, etwa für Gesprächsminuten oder KI-Nutzung, trägt der Kunde. Kostengrenzen und Warnungen werden im Angebot festgelegt.
(4) Der Kunde ist als Betreiber dafür verantwortlich, dass Anrufende und Nutzende die gesetzlich erforderlichen Informationen erhalten, etwa den Hinweis auf die Nutzung von KI und die Datenschutzhinweise. NORLENN setzt die vereinbarten Hinweise technisch um.
§ 14 Laufzeit und Kündigung monatlicher Leistungen
(1) Monatliche Leistungen laufen auf unbestimmte Zeit und können von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines Abrechnungsmonats gekündigt werden. Ist im Angebot eine Mindestlaufzeit vereinbart, ist die Kündigung frühestens zu deren Ende möglich.
(2) Nicht genutzte Stunden oder Kapazitäten werden nicht in den Folgemonat übertragen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 15 Vertraulichkeit, Datenschutz und Unterauftragnehmer
(1) Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite auch nach Vertragsende vertraulich. Das gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder offengelegt werden müssen.
(2) Verarbeitet NORLENN im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.
(3) NORLENN darf Unterauftragnehmer einsetzen und bleibt dem Kunden gegenüber für deren Leistung verantwortlich. Erhalten Unterauftragnehmer Zugriff auf personenbezogene Daten, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen in Textform festgehalten werden.
(3) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung (§ 306 BGB).




